Sie führt aus : Das Betreibungsamt habe 354 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer. N° 64. 355 sich davon enthalten, den vom Schuldner anerkannten den Mietzins für den Monat Juni 1914, d. h. für 30 Tage, Forderungsbetrag auszurechnen und einzusetzen. Das in Betreibung gesetzt; der .Schuldner hat für ~ 25 Tage dürfe auch vom Gläubiger nicht verlangt werden. ob die Mietzins ~ Recht vorgeschlagen und für die übrigen fünf Ausrechnung eine leichte sei oder eine schwere, sei nicht Tage die Mietzinsforderung anerkannt.