ohne RucksIcht auf Ihren Wohnsitz und ihre zufälligen treibung fortzusetzen sei. Diese Voraussetzung sei hier Kenntnisse gleich zu stellen. unzweifelhaft erfüllt. Denn der bestrittene Betrag lasse sich durch eine einfache Rechnung bestimmmen : Der il1 Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammel" Betreibung gesetzte mona~liche Mietzins betrage 53 Fr. erkannt: 60 Cts. ; anerkannt werde der Mietzins für fünf Tage, also Der Rekurs wird in dem Sinne begründet erklärt.