s~ellu~g publiziert worden h·t, doch nur diejenigen Gläu- angegeben sei. b.Iger In der Lage, ein Pfändungsbegehren zu stellen oder Die kantonale Aufsichtsbehörde wies die Beschwerde emen Rec~tsölrnungsvorstand ~u verlangen, die vom mit folgender Begründung ab : Werde die in Betreibung Bestande emer frühern Pfändung Kenntnis hätten.