Auch wenn map sich treibungsamt Olten-Gösgen erblickte hierin einen gül-- dazu entschliessen wollte, die durch den Konkurs unter- tigen Rechtsvorschlag und teilte ihn der Gläubigerin mit. brochene Teilnahmefrist nach der Schliessullg des Kon- B. - Diese beschwerte sich dagegen bei der kantonalen kurses weiter laufen zu lassen - im Gegensatz zum 'Vort- Aufsichtsbehörde, mit dem Begehren, der Rechtsvorlaut des Gesetzes --, so wären, nachdem einmal der Kon- schlag sei als ungültig zu erklären, weil entgegen Art. 74 kurs man gel s Ver m ö gen eingesteUt upd die Ein- Abs. 2 SchKG der bestrittene Betrag darin nicht genau