per Juni 1914, nebst 5 % Zins seit 1. gleichen von Ihrer grundsätzlichen Uphaltbarkeit, eine ernstliche- Monats, Betreibung auf Faustpfandverwertung an. Weg- Gefährdu.ng der Interessen der übrigep Gläubiger zur- mann gab darauf dem Betreibungsamt folgende Erklä- Folge. [lIese würden in ihrem Rechte, innert 30 bezw. rung ab: «( Rechtsvorschlag für fünfundzwanzig Tage 40 Tagen seit dem VoUzug der Pfändung an letzterer teil- Mietzins, anerkannt für fünf Tage Mietzins.) Das Bezunehmen, empfindlich verkürzt.