mng der- Vormstanz, dass gegen ihr e Lösung keine praktischen A. - Mit Zahlungsbefehl vom 3. Juli 1914 hob L. Wie- Bede~ken sprächen und kein berechtigtes Gläubigerinte- derkehr-Selg in Zürich 6 gegen J. Wegmann, Kupferresse Ihr entgegenstehe. Die einfache Fortsetzung der vor schmied in Olten, für eine Mietzinsforderung von 53 Fr. dem .Konkurse pendenten Betreibungen hätte, abge~ehen 60 Cts. per Juni 1914, nebst 5 % Zins seit 1. gleichen von Ihrer grundsätzlichen Uphaltbarkeit, eine ernstliche- Monats, Betreibung auf Faustpfandverwertung an.