ge.?den ~rage. Die Einrede des mangelnden neuen Vet·- ~ogens Ist ~ur gegenüber Verlustscheinsgläubigern mög- 63~ Entscheid vom 22. Oktober 1914 LIS. Wiederkehr. hch; wo keme Verluslscheine ausgestellt worden sind,. R e c h t S vor s chI a g. Bestreitung eines Teiles der Schuld,. kann daher auch jene Einrede nicht erhoben werden. Art. 74 Abs. 2 SchKG. Gültigkeitserfordernisse. 5 .. - Unzutreffend ist aber aucb die Auffas!mng der- Vormstanz, dass gegen ihr e Lösung keine praktischen A. -