Denn der bestrittene Betrag lasse Kenntnisse gleich zu stellen. sich durch eine einfache Rechnung bestimmmen : Der in Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer Betreibung gesetzte mona~liche Mietzins betrage 53 Fr. erkannt: 60 Cts. ; anerkannt werde der Mietzins für fünf Tage, also hinsichtlich eines Betrages von (53.60 : 30 x 5) = 8 Fr. Der Rekurs wird in dem Sinne begründet erklärt.