weiteres entnehmen könne, für welchen Betrag die Bekurserklärung gerade den Zweck hat, a 11 e Gläubiger treibung fortzusetzen sei. Diese Voraussetzung sei hier ohne Rücksicht auf ihren Wohnsitz und ihre zufälligen unzweifelhaft erfüllt. Denn der bestrittene Betrag lasse Kenntnisse gleich zu stellen. sich durch eine einfache Rechnung bestimmmen :