Der Schluss der Vorinstanz, dass der Schuldner alteriert: der Pfandgläubiger muss dep Erlös des Pfandes, kein Recht darauf habe. die gleichmässige Befriedigung soweit sein Pfandrecht reicht, nicht mit den Konkursder Gläubiger zu erzwingen, wenn kein Gläubiger die gläubigern teilen. Für solche Betreibungen kon~te daher Durchiührung des Konkurses wolle, isl daher ein Trug- selbstverständlich eine Ausnahme vom allgememen Satz schluss. gemacht werden. b) Dass sodann der Schuldner die Insolvenzerklärung e) Daraus endlich, dass der Schuldner sich einer n ach