Dass er das nur noch im Konkurs künftige Lohn fällt ja nicht in die Konkursmasse; aus und nach Sicherstellung der Kosten tun kann, ist keine diesem Grunde hat denn auch das Bundesgericht die Fort- Unbilligkeit, nachdem das Gesetz dem Schuldner das setzung der Betreihungen gestattet, die solchen Lohn zum Recht geeeben hat. lederzeit von der Einzel- zur General- Gegenstand haben (BGE Sep.-Ausg. 12 Ne r> *). liquidation überzugehen. Die Ghiubiger haben es nicnt in cl) Ebensowenig kann aus der Gestattung der Fortder Hand, diesen \\ iIlen des Schuldners zu durchkreuzen.