1 350 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer. N° 62. 351 fügbaren Aktiven und damit die Unmöglichkeit, in dem der Pfändung anschliessen können. Sie sind es auch nicht, nun einzig noch in Betracht kommenden Verfahren Be- solange der Schuldner die Möglichkeit hat, die gepfänfriedigung für ihre Forderungen zu erhalten. An diese deten Objekte der Gesamtheit der Gläubiger zuzuwenden. Anerkennung ist aber j e der Gläubiger gebunden, ob er Diese Möglichkeit besteht bis zur Verwertung.