enGebrauch, so verzichten sie auf eine Anfechtung und ebenso bei Pfändung von Lohn köpnen, wie in casu, des Entscheides des Konkursgerichts, dass keine für die vor der Konkurseröffnung namhafte Vermögensgegen- Gläubiger verfügbaren Aktiven vorhanden seien, und stände gepfändet.worden sein. damit auf die Chancen, die eine Verwertung der vor dem Allein die Einstellung des Konkurses kann alsdann nach Konkurs gepfändeten Objekte allfällig noch bieten könnte;