wo das tatsächlich vorhandene Vermögen von einem sen wird Machen die Gläubiger von jenem Rechtsbehelf D r i t t e n fÜl sie h beanspru(ht wird. In beiden Fällen k ein enGebrauch, so verzichten sie auf eine Anfechtung und ebenso bei Pfändung von Lohn köpnen, wie in casu, des Entscheides des Konkursgerichts, dass keine für die vor der Konkurseröffnung namhafte Vermögensgegen- Gläubiger verfügbaren Aktiven vorhanden seien, und stände gepfändet.worden sein.