Die Pr a xis hat aber den der Hand, durch Deposition der Kosten die Durchführung Art. 230 auch auf der Fall anwendbar erklärt, wo zwar des Konkurses zu verlangen und damit die Probe zu Konkursvermögen vorhanden ist, aber kein für die C h i- machen, ob wirklich die Pfandrechte den gesamten Liqui- r 0 g rap h a r gläubiger verwendbares, weil Pfandrechte dationserlös aufzehren, ob die Drittansprüche begründet darauf bestehen, die einen Ueberschuss für die Kurrent- sind und ob nicht noch andere Vermögensobjekte zum forderungen ausschliessen, sowie auf den weiteren Fall, Vorschein kommen, wenn die Konkurspublikation erlas-