Auch vermögen kein für die Befriedigung der Konkursgläubiger dann büssen sie natürlich das Ergebnis des Konkurses dienliches Objekt darstellL. ein - und zwar wieder a i I e Gläubiger ohne Unterschied. Darnach schliesst der Einstellungsbeschluss des Kon- 3. - Das Ge set z sieht zwar die Einstellung des kursgerichts eine Fortsetzung der vor der Konkurseröff- Konkurses ohne Konkurspublikation nur für den Fall vor, nung hängigen Betreibungen aus.