N.62. 349 348 Entscheidungen der SChuldbetrefbungs- Reeht bestehen und ob sie niobt einen Ueberschuss für Verwertung vom Schuldner abgegebene Konkurserldä- elie Chirographargläubiger lassen, ob die erhobenen Drittrung ohne weiteres aufgehoben werden. Das ist eine Be- ansprüche nicht mit Aussicht auf Erfolg bestritten werden sonderheit des Pfändungspfandrechts, die es vom ver- können und ob nicht noch andere Exekutionsobjekte ent~ traglich bestellten Pfandrecht unterscheidet. Die ge- deckt werden könnten.