die Konkurseröffnung ja die Betreibungen als solch~ auf- solche Erklärung keine Rückwirkung habe und die bereits. hebt; anderseits dass das Konkursdekret durch den Ein- erworbenen Exekutionsrechte nicbt alterieren könne. Es stellungsbeschluss des Konkursgerichts nicht etwa wider- hat das bewusstermassen nicht getan, sondern bestimmt,. rufen wird. Es findet tatsächlich ein Konkursverfahren dass auch rechtskräftige Pfändungen durch eine vor der' und Koakurskammer.