pfandrechte mit dem Konkursdekrete dahinfallen und die der Einstellung des Konkurses nicht wieder aufleben gepfändeten. Objekte nunmehr allen andern Gläubigern können. Das Gesetz hat nun einmal dem Schuldner die zur ExekutIon verfallen seien. ein Rechtszustand, der Möglichkeit gegeben, sich selbst in Konkurs zu erklären" nicht nachträglich wieder beseitigt werden könne. ohne dass die Gläubiger irgendwelche Einwendungen dagegen erheben können.