Ein s tell u n g des Pfändungsbetreibungen als aufgehoben zu erklären. Er Konkurses mangels Vermögens vollständig vom W i d e r- .m~ch~ g~ltend : Die Rechtswirkung der Konkurseröffnung ruf des Konkurses. Beim Widerruf wird das KonkursseI bel Emstellung des Verfahrens mangels Aktiven gegen- erkenntnis rückgängig gemacht, womit auch seine Wirüber früheren Pfändungsbetreibungen prinzipiell die glei- kungen auf die hängigen Betreibungen' dahinfallen ; die che, wie bei Durchführung des Konkurses im ordentlichen Betreib~ngen leben daher wieder auf. Bei der Einstellung