Da innert biger, wenn ihm die Fortsetzung der Betreibung nicht Fflst kem Gläubiger den Kostenvorschuss zur Durch- gestattet würde. Der Schuldnel könne durch seine Insolführung des Konkurses leistete, wurde das Verfahren venzerklärung nur e I' m Ö g I ich e n, dass er vor seinen endgültig geschlossen. Als nun das Betreibungsamt die Gläubigern Ruhe erhalte, erreichen könne er dieses Ziel Verwertung der gepfändeten Gegenstände anordnen bloss, wenn der Konkurs auch durchgeführt werde und wollt~, verlangte der Schuldner, es seien die Pfändungs- Verlustscheine ausgestellt werden.