Die Anfechtungsmöglichkeit würde nun in durchaus ten Jörg aus ungesetzlich sei. unzulässiger Weise beschränkt, wenn noch ein besonderer Zivilprozess durchzuführen wäre, um die Löschung Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer der Eintragung des Ersteigerers im Grundbuch zu er- erkannt: wirken, falls diese Eintragung in der Zwischenzeit bereits Der Rekurs wird begründet erklärt und die am erfolgt ist. Der Ersteigerer hätte es dann in der Hand, 30. Mai 1914 erfolgte Versteigerung der Liegenschaft wenn der zur Anfechtung Legitimierte von der Steige- (C Hinterkommetsrüli» in Wolhusen an J. Jost auf-