Steigerung nicht auch vom Standpunkt des Rekurren- Die Anfechtungsmöglichkeit würde nun in durchaus ten Jörg aus ungesetzlich sei. unzulässiger Weise beschränkt, wenn noch ein besonderer Zivilprozess durchzuführen wäre, um die Löschung Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer der Eintragung des Ersteigerers im Grundbuch zu er- erkannt: wirken, falls diese Eintragung in der Zwischenzeit bereits Der Rekurs wird begründet erklärt und die am erfolgt ist.