16 N° 39 in fine·. ohne Rücksicht darauf, ob die Konkursverwaltung die Der Eintrag wird dadurch zu einem ungerechtfertigten zehntägige Beschwerdefrist eingehalten hat. Denn Art. im Sinne des Art_ 975 ZGB und ist daher auf Vorweis 206 SchKG ist eine Bestimmung z w in gen den Rechtes des vorliegenden Entscheides vom Grundbuchamt ohne und eine in Verletzung dieser Vorschrift vorgenommene weiteres zu löschen, gerade wie wenn die Eintragung Verwertung eines zur Konkursmasse gehörenden Objek- auf Grund eines Vertrages erfolgt ist und dieser Vertrag