18 der gehörenden Vermögensstück, so waren die Betreibungen Grundbuchverordnung vom Betreibungsamt ausgestellte nach Art. 206 SchKG mit dem Moment der Konkurs- Zuschlagsbescheinigung nebst Ermächtigung zur Eintraeröffnung schlechtweg aufgehoben. Wenn die Liegen- gung des Eigentums des Ersteigerers in das Grundbuch schaft trotzdem zu Gunsten der Pfändungsgläubiger w i der ruf e n wird. Vergl. JAEGER, Kommentar, Anm. verwertet wurde, so ist die Steigerung zu k ass i e ren, 2 C ad Art. 136 bis und Sep.-Ausg.