schuss aus der vorhergehenden Gruppe gepfändet, gleIchprotokoll rechtsungültig würde. Einen solchen Zustand viel ob die Betreibung gegen Jörg und Christen oder durch Aufhebung der SLeigerung herbeizuführen, könne gegen Jörg allein gerichtet war. Dieses Verfa~ren ~ar nicht der Wille des Gesetzes sein und liege nicht im offenbar ein ungesetzliches. Denn es handelte SIch mcht Interesse der Beteiligten. Vielmehr müsse es den Rekur- etwa um Pfändung von Gesellschaftsgut für Gesellschaftsrenten überlassen bleiben, ihre Ansprüche eventuell auf schulden. dem Weg des ordentlichen Zivilprozesses zu verfolgen.