Die Zuferligung habe mit der genschaft « Hinterkommetsrüti » durch das Konkursamt Steigerung als solcher. nichts zu tun, sie bilde einen Ruswil geführt haben, sind keine solchen auf Pfandverselbständigen Akt der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die wertung. sondern auf Pfändung. Dabei wurde für die Gutheissung der Beschwerde hätte denn auch keineswegs verschiedensten, grundversicherten und Kurrentfordezur Folge, dass die Zuferligung der Liegenschaft an rungen stets die Liegenschaft als solche oder der Ue~er­ Jost dahinfallen und die Eintragung im Hypothekar. schuss aus der vorhergehenden Gruppe gepfändet, gleIchprotokoll rechtsungültig würde.