Hier ohne weiteres rückgängig zu machen. handle es sich um absolute Nichtigkeit. Es sei klar, Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht dass die Vornahme der Steigerung trotz erfolgter Konkurseröffnung über Christen dem Gesetz zuwiderlaufe. in Erwägung: Nun sei aber die Liegenschaft dem Ers!eigerer Jost 1. - Die Betreibungen. die zur Versteigerung der Liebereits zuge fertigt worden. Die Zuferligung habe mit der genschaft « Hinterkommetsrüti » durch das Konkursamt Steigerung als solcher.