übrigens müsse das Gemein- einE' Rechtsverweigerung vor. Sowohl die Gläubiger des schaftsverhältnis zwiSchen Jörg und Christen doch ge- Jörg und des Christen als die beiden Schuldner persönlöst werden, was so mit bedeutender Kostenersparnis lich seien dadurch in ihren Rechten schwer verletzt für die Konkursmasse Christen geschehen könne; diese und verkürzt worden. möge ihre Interessen an der 'Steigerung selbst wahren.