{"Signatur": "CH_BGB_005", "Spider": "CH_UNIBE", "Datum": "1914-09-30", "PDF": {"Datei": "CH_UNIBE/CH_BGB_005_BGE-40-III-338.pdf", "URL": "https://www.fallrecht.ch/c3040338.pdf", "Checksum": "1473a5a1dca127912bf55b0e5ceeda1f"}, "Scrapedate": "2026-07-03", "Scrapetime": "23:31:45", "Num": ["BGE 40 III 338"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III 30.09.1914 BGE 40 III 338"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunal fédéral (ATF via Uni Berne) Partie III 30.09.1914 BGE 40 III 338"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunale federale (DTF via Uni Berna) Parte III 30.09.1914 BGE 40 III 338"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Tribunal fédéral (ATF via Uni Berne) Partie III"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Tribunale federale (DTF via Uni Berna) Parte III"}], "ScrapyJob": "446973/81/5", "Zeit UTC": "03.07.2026 23:31:45", "Checksum": "1a5259a9d7538cc9e4c0e06c126a078b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bundesgericht (BGE via Uni Bern) Teil III 30.09.1914 BGE 40 III 338\n\n838 Entscheidungen der Sehuldbeuelbungs- und Konkurskamm6r. N° 61. 339\n\n~t Trachselwald am 30. Mai 1914 vormittags nochmals\n61. Entscheid vom 30. September 1914 i. S. Jörg ~legraphisch beim Konkursamt Ruswil gegen die Abund ltonkursverwaltung Christen. haltung der Steigerung, indem es das Konkursamt\nRuswil für alle Folgen verantwortlich machte.\nLiege n s c haft ss tei g eru ng. Aufhebung des in einer PfAndungsbetreibung trotz erfolgter Konkurseröflnung über den .. Nichtsdestoweniger wurde die Liegenschaft an jenem\nSchuldner erteilten Zuschlages, Art. 136 bis, 197 und 206 Tage versteigert; der Zuschlag erfolgte an den Hypo-\nSchKG. Hatte riie Eintragung in das Grundbuch inzwischen thekargläubiger J. Jost, dem die Liegenschaft am\nbereits stattgefunden, so ist sie auf Vorweisung des den 12. Juni 1914 durch den Gemeinderat Wolhusen zuge-\nZuschlag aufhebenden Entscheides der AB vom Grundbuchamt ohne weiteres zu löschen. fertigt wurde. Das Konkursamt Trach<;elwald erfuhr\nhievon erst am 16. Juni 1914 durch Zusendung des ver-\nA. - In zahlreichen, gegen GotLfried Jörg persönlich langten Inventars Über die Liegenschaft « Hinterkom- .\nund gegen ihn .und Arnold Christen angehobenen Betrei- metsrüti ) mit einem Vormerk über die erfolgLe Verbungen pfändete das Betreibungsamt Wolhusen die im steigerung. . .\nMiteigentum von Jörg und Christen stehende Liegen- ~ : B. - Am 25. Juni 1914 führten sowohl Jörg als dIe\nschaft « Hinterkommetsrüti) in Wolhusen. Nachdem Konkursverwaltung Christen Beschwerde gegen das\nmehrere Gläubiger das Verwertungsbegehren gestellt Konkursamt Ruswil, mit dem Begehren, es sei die Steihatten, beauftragte das Betreibungsamt Wolhusen das gerung in vollem Vmfange aufzuheben und ein eventuel-\nKonkursamt Ruswil mit der Versteigerung der Liegen- ler Eigentumseintrag des J. Jost im Grundprotokoll von\nschaft. Diese wurde am 20. Mai 1914 auf den 30. gl. M. Wolhusen von Amtes wegen zu löschen.\nangeordnet und publiziert. Zur Begründung führten die Rekurrenten aus, die\nInzwischen, d. h. am 11. Mai 1914, war in Trachsel- Steigerung sei während der Pfingstbetreibungsferien abwald, K t. Bern, der Konkurs über Christen eröffpet gehalten worden, sodann seien gegenüber der ~onkurs­\nworden. Das Konkursamt Trachselwald gab demjenigen masse Christen die Art. 197 und 206 SchKG mIssachtet\nvon Ruswil am 25. Mai 1914 davon Kenntnis, mit dem worden: sämtliches Vermögen des Christen falle in die\nErsuchen, die Verwertung der Liegenschaft « Hinter- Konkursmasse; eine separate Liquidation sei unstattkommetsrüti) einzustellen und über das in seinem haft; die Betreibungen gegen Christen seien durch die\nKreise befindliche, zur Konkursmasse gehörende Ver- KonkurseröITnung eo ipso aufgehoben worden, wie denn\nmögen ein Inventar aufzunehmen. Das Konkursamt auch das Konkursamt Trachselwald gegen die Abhaltung\nRuswil antwortete am 29. Mai 1914, dass die Steigerung .der Steigerung rechtzeitig Einspruch erhoben habe. Die\nnicht mehr rückgängig gemacht werden könne, weil be- vom'Konkursamt geltend gemachten Zweckmässigkeitsreits publiziert, und für die Kosten niemand dem Kon- rücksich len seien nicht massgebend. Es liege geradezu\nkursamt Sicherheit biete; übrigens müsse das Gemein- einE' Rechtsverweigerung vor. Sowohl die Gläubiger des\nschaftsverhältnis zwiSchen Jörg und Christen doch ge- Jörg und des Christen als die beiden Schuldner persönlöst werden, was so mit bedeutender Kostenersparnis lich seien dadurch in ihren Rechten schwer verletzt\nfür die Konkursmasse Christen geschehen könne; diese und verkürzt worden.\nmöge ihre Interessen an der 'Steigerung selbst wahren. C. -Bewe kantonalen Instanzen haben die Beschwer-\nNach Erhalt dieser Zuschrift protestierte das Konkurs- <le ,abgewiesen, die obere y.resentlich mit folgender Be-\nAS 40 \\I! - 191 4\n340 Entsch eidungen der SChuldbet reibungs- und Konkul'skammer . N° 61. 341\n\n"}