Aus der Erklärung der Rekurrenten, dass sie be- objekt dessen wahren Wert zu ermitteln und dem reit seien, die Beschwerde zurückzuziehen, wenn Streck- Schuldner zuzuführen. eisen zur Abtretung der Hälfte der Anteilscheine an Im vorliegenden Falle ist aber dem Rekurrenten Hess Hess verurteilt werde, ergibt sich, dass die Rekurrenten entgegenzuhalten, dass er das angefochtene Abko~men N° 1 bis 7 ihre Interessen denjenigen des Hess vollstän- sei b e r mit Streckeisen abgeschlossen haben wIll. Er dig unterordnen;