230 OR falen. Solche Abmachungen schliessen vereinbaren, liege selbst dann nichts Unsitt- sind grundsätzlich auf die gleiche Linie zu stellen mit liches, wenn es lediglich deshalb geschehe, um das Ge- Vereinbarungen, die bezwecken, Kaufliebhaber durch schäft billiger abzuschliessen. Z u s ich e run gei n e r Ver g ü tun g von der C. - Diesen Entscheid haben die Rekurrenten unter Beteiligung an der Gant abzuhalten, Abkommen, die Erneuerung ihres Begehrens an das Bundesgericht wei- das Bundesgericht bereits als unerlaubt bezeichnet hat tm'gezogen .... ". (vergl. BGE Sep.-Ausg. 16 N° 39*).