Richtig ist, dass Abma- Begründung: Auch wenn ein Vertrag über den gemein- chungen. die mi der Steigerung selber unter Bietern samen Erwerb der Anteilscheine zwischen Streckeisen zum offenbaren Zwecke abgeschlossen werden, an der e und Htss zustande gekommen wäre, so könnte darin Kau f I u s t i g e vom B i e t e n a b z u hai t e n, eine etwas Unsittliches, eine unzulässige Einwirkung auf das gegen die guten Sitten verstossende Einwirkung auf d~n Resultat der Gant, nicht erb:ickt werden. Darin allein, Erfolg der Versteigerung darstellen und daher an und fur dass zwei Konkurrenten ein Geschäft gemeinsam abzu- sich unter den Art. 230 OR falen.