u. 532, 35 I S. 793 E. 2. schl;-Jssen worden; sie habe einzig bezwec~t, den Z~­ schlag zu einem wesentlich redu~ierten.. Pr~lse zu err~l­ ehen und das Steigerungsergebms ungunstIg ·zu beem- 336 Entscheidungen der Schuldbetreibungsund K onkurskammer . N° 60. 337 fIussen ; sie sei dahu unsittlich, was zur Aufhtbung des Zuschlages und zur Vornahme einer neuen Steigerung fechtung des Gantzuschlages an sich legitimiert.