Die Vorinstanz ist deshalb zur Zollikon mit 5300 Fr. Meislbieter und es wurden ihm die gegenteiligen, rechtsirrtümlichen Lösung gelangt, weil 560 Anteilscheine zu diesem Preise zugeschlagen. sie von der ullzutrefTenden Voraussetzung ausging, der B. - Hierüber beschwerten sich die Rekurrenten als Geldbetrag als solcher sei gepfändet und das Notariat (i Konkursgläubiger und Interessenten ~n der Gant» « besitze » die gepfändete Sach~. bei den kantonalen Aufsichtsbehörden, mIt dem Begeh- 2. -