107. Vgl. BGE Rufe wurden die AnteiI~cheine abteilullgsweise ausge- Sep.-Ausg. t N° 65, 6 N° 17 und 64, 12 N° 58 *, JAE- boten . die Einzelangebote erreichten den Gesamtbetrag GER, Komm. zu Art. 109 Anm. 3, BLUMENSTEIN, Hand- von 2ioo Fr. Beim Gesamtruf war Jean Streckeisen in buch S. 390 Anm. 25. Die Vorinstanz ist deshalb zur Zollikon mit 5300 Fr. Meislbieter und es wurden ihm die gegenteiligen, rechtsirrtümlichen Lösung gelangt, weil 560 Anteilscheine zu diesem Preise zugeschlagen.