Legitimation. Abmachungen, dIe an rung setzt die Mitwirkung bei der voraus. der Steigerung selber unter Bietern zum. offenbare~ Zwecke Das Verhältnis ist daher auf die gleiche Linie zu abgeschlossen werden, andere KauflustIge vom BIeten abstellen mit einem eigentlichen Mitbesitz des Pfändungs- zuhalten, verstossen gegen die guten Sitten. schuldners und des Drittansprechers an der gepfän- A. - Im Konkurs des S. H. Nördlinger versteigerte deten Sache.