Im Konkurs des S. H. Nördlinger versteigerte fe~tstehender Praxis des Bundesgerichts und überein- das Konkursamt Unterstrass-Zürich am 23. Juni 1914 s~Immender Meinung der Doktrin das Betreibungsamt den unter den Konkursaktiven befindlichen, gesamten mcht den Drittansprecher, sondern den P f ä nd _ Anteilscheinbestand, 560 Scheine a je fünf Abschnitte, 1" b ' ungs der Genossenschaft Allianz, die Eigentümerin der Häugau Jger zur Klageanhebung aufzufordern, d. h. Art. ~09 SchKG anzuwenden und nicht Art. 107.