Legitimation. Abmachungen, die an Das Verhältnis ist daher auf die gleiche L'Ime . zu der Steigerung selber unter Bietern zum offenbaren Zwecke t 11 " abgeschlossen werden, andere Kauflustige vom Bieten abseen mIt emem eigentlichen Mitbesitz des Pfändungs- zuhalten, verstossen gegen die guten Sitten. schuldners und . de~ Drittansprechers an der gepfändeten Sache. Bel emem so!chen Mitbesitz hat nach A. -