Rechtszustand, wie er sich nach dem Ausfall des PrO- z~sses ergeben wird. Zur Zeit hat weder Strobel noch Slgg den ausschliesslichen Gewahrsam an der gepfän- 60. Entscheid vom 30. September 1914 i. S. Forster, ~eten Ford.erung.; der eine teilt sich mit dem anderen Altorfer & Oie und Genossen. m den BesItz; eme gültige Verfügung über die Forde- Art. 230 0 Run d 1 3 6 bis S c h K G. Anfechtung des rung setzt die Mitwirkung bei der voraus. Steigerungszuschlages. Legitimation.