Gegen diesen Entscheid hat Sigg innert Frist Beim Pfänd ungsvollzug teilte Notar Gassmann dem an das Bundesgericht rekurriert, unter Festhaltung an Beamten mit, dass der Rekurrent Sigg Anspruch auf seinem Begehren und an seinen Anbringen. das Depositum erhebe ; er wurde daher als Ansprecher Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht auf der Pfändungsurkunde vorgemerkt. Das Betreiin Erwägung: bungsamt setzte dem Gläubiger und dem Schuldner gemäss Art.