109 SchKG, wenn weder der Pfändungsschuldner, noch der Dritt- abgewiesen, die obere im wesentlichen mit folgender ansprecher a 1I ein über die gepfändete Forderung ver- Begründung: Der streitige Betrag sei von Strobel für fügen kann. den Fall deponiert worden, dass Sigg mit der einge- A. - In einer von Alphons Mors gegen Alfred Stro- klagten Provisionsforderung obsiegen sollte; vorläufig bel eingeleiteten Betreibung pfändete das Betreibungs- könne keine der Parteien darüber verfügen. Artikel 109 amt