Konkursverwalter Dr. E. Huber. » Diese Sitzung war zum Teil der Behandlung einer Fordemngseingabe gewidmet, zum Teil wurde darin beschlossen, ·der zweiten -Gläubigerversammlung zu beantragen, auf 8. Entscheid vom 11. Februar 1914 i. S. Huber. ·die Führung eines Schadenersatzprozesses zu verzichten. Unzulässigkeit einer Organisation des Konkursverfah- _Ausserdem wurde der Kollokationsplan genehmigt. Dieser rens, die darin besteht, dass dem