~ ' ten, noch nachgehenden Pfandgläubigern. Anderseits ~i: _~ •.1'~ spricht für die Auslegung des Planes im Sinne einer Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer Gleichbehandlung aller Pfänder in entscheidender Weise, erkannt: d~s sie in keine.r Weise die ~nteressen der Hauptgläubigerin, der L '. ihkasse Enge, :verletzt. Die gegenteilige Der Rekurs wird abgewiesen. AllS'legung kann ferner zu den unbilligen Folgerungen • Gea.-Auag. 36 I S. 146 t.