Von diesem Standpunkt aus ist die Vorinstanz wenig lässt sich für eine solche Annahme etwas daraus dazu gelangt, den nach gänzlicher Deckung der Leihherleiten, dass hier der Plan das Faustpfandrecht am kasse Enge verbleibenden Mehrerlös den bei den Kaufschuldbrief von 30,000 Fr. nicht im Anschluss · an Rekursparteien als nachgehenden Pfandgläubigern zuzudie Kollokation des Grundpfandrechtes für die For- sprechen. In den Motiven ihres Entscheides nimmt sie derung aus Konto II besonders anführt, sondern sich die Verteilung in der Weise vor, dass sie von dem auf d~mit begnügt, bei der Kollokation der Forderung aus