.i n Sa$en St~pf-Bechtel (AS Sep.-Ausg. 13 Nr. 17 führen, dass ein Teil des Erlöses in die V. Klasse fällt, S. 65:*) ausgesprochen hat, muss, wenn der Plan bei bevor alle Pfandgläubiger befriedigt sind, und dass es mehrfacher Pfandsicherheit in dieser Beziehung keinen das Konkursamt in der Hand hätte, je nachdem es das Vennerk enthält, als Regel angenommen werden, dass eine oder andere Pfand zuerst liquidiert, einen Pfanddie Pfänder hinsichtlich ihrer Verwendbarkeit zur Dek- gläubiger günstiger oder ungünstiger zu stellen.