Art. 57 und 63 SchKG fällt ausser Betracht, da SIch der 113,450 Fr. und 30,000 Fr., in entsprechendem Masse Rechtsstillstand nicht auch auf die Fristen des Konkursin Anspruch zu nehmen. verfahrens erstreckt (vgl. Kreisschreiben des Bundes- Welche dieser Alternativen die richtige sei, bestimmt gerichte, an die kantonalen Aufsichtsbehörden vom sich nach dem Inhalte des Kollokationsplanes als der 10. August 1914 Ziff.