Im andern Falle dagegen ist es endlich, wenn der Vertreter des Rekursgegners ist nach Art. 219 SchKG zu verfahren, wonach, wenn geltend macht, er se in Folge der Mobilisation vom mehrere Pfänder für die nämliche Forderung haften, 1. bis 22. August im Militärdienst und deshalb während die daraus erlösten Beträge im Verhältnis ihrer Höhe dieser Zeit an der Einreichung des Rekurses verhindert zur Deckung der Forderung verwendet werden ~ ollen. gewesen.