10 von 30,000 Fr. erst n ach dem Grundpfanderlös von Nr. 18, insb. auf S. 85"*). Ebensowenig sieht es eine anschlussweiseErgreifung de3Rechtsmittels des Rekurses 113,450 Fr. und nur soweit dieser nicht hinreicht, zur vor, in welchem Sinne der Rekursgegner ferner noch Bezahlung der Leihkasse Enge verwendet werde, 'Yähdie Zulässicrkeit seines Antrages auf Abänderung des rend der Ueberschuss dem Rekurrenten als nachgehendem Pfandgläubiger, soweit zu seiner Deckung be- Vorentscheides zu rechtfertigen versucht.