der Forderung aus Konto II noch 4034 Fr. 30 Cts. zu H. - Diesen den Parteien am 27. Juli 1914 zugestelldecken. ten Entscheid hat nunmehr der Beschwerdegegner Von- 4. Endlich verwertete das Amt die Parzelle in Altstet- tobel gültig an das Bundesgericht weitergezogen mit ten, die einen Reinerlös zon 30,000 Fr. ergab (Liquida- dem Antrag, das erstinstanzliehe Erkenntnis wiederhertion 4). Von diesem schied es zu: zusteIlen und also die Beschwerde abzuweisen.